AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Oktober 2026 Gerberstrasse 5, 4410 Liestal, Schweiz info@rminformatik.ch +41 61 923 34 00
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Geltungsbereich

1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Lieferungen der RM Informatik GmbH (nachfolgend «RM»), insbesondere für IT-Support, Wartung und Betreuung von IT-Systemen, Microsoft 365, Cloud-Dienstleistungen, Hosting, Servermanagement, IT-Sicherheit, Datensicherung, Wiederherstellung von Daten, Hardwareverkauf sowie damit zusammenhängende Beratungs- und Dienstleistungen.
1.2Die AGB gelten gegenüber Unternehmen und Privatpersonen, sofern im jeweiligen Vertrag keine abweichenden Bestimmungen vereinbart wurden.
1.3Individuelle Offerten, Auftragsbestätigungen, Serviceverträge und sonstige schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor, soweit sie von diesen abweichen. Im Übrigen gelten diese AGB ergänzend.
1.4Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn RM deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
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Vertragsabschluss und Offerten

2.1Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme einer Offerte, eine Auftragsbestätigung oder durch die ausdrückliche Beauftragung und Aufnahme der Leistungserbringung durch RM zustande.
2.2Offerten sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.
2.3Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung oder individuellen Vereinbarung.
2.4Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags können zu zusätzlichen Kosten und einer Anpassung der vereinbarten Termine führen.
2.5RM darf kleinere, zur Auftragserfüllung notwendige Arbeiten direkt ausführen. Bei grösseren, nicht bereits vereinbarten Arbeiten informiert RM den Kunden vorgängig und holt, soweit möglich, dessen Zustimmung ein.
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Leistungen von RM

3.1RM erbringt die vereinbarten IT-Dienstleistungen nach fachlichen Standards und mit angemessener Sorgfalt.
3.2Art, Umfang und Verfügbarkeit der Leistungen richten sich nach dem jeweiligen Vertrag. Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht automatisch im Preis enthalten.
3.3Insbesondere grössere Systemänderungen, Migrationen, umfangreiche Aktualisierungen, zusätzliche Geräte, zusätzliche Software, ausserordentliche Wiederherstellungen und Arbeiten von Drittanbietern können separat verrechnet werden.
3.4RM darf zur Leistungserbringung geeignete Mitarbeitende, Hilfspersonen und Drittanbieter einsetzen. RM bleibt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die vereinbarten Leistungen verantwortlich.
3.5Bei Support- oder Wartungsverträgen gelten ergänzend die im jeweiligen Vertrag aufgeführten Geräte, Systeme, Reaktionszeiten und Leistungsbeschreibungen.
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Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1Der Kunde stellt RM alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge, Unterlagen und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung.
4.2Der Kunde informiert RM unverzüglich über bekannte Störungen, Sicherheitsvorfälle, Systemänderungen und sonstige Umstände, welche die vereinbarten Leistungen beeinflussen können.
4.3Änderungen an betreuten Servern, Netzwerken und sonstigen IT-Systemen sollen vorgängig mit RM abgestimmt werden. Der Kunde informiert RM insbesondere über Eingriffe durch andere IT-Dienstleister oder Drittanbieter.
4.4Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Nutzung der von ihm bereitgestellten Systeme, Daten und Software berechtigt ist und erforderliche Lizenzen besitzt.
4.5Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch fehlende Mitwirkung, unrichtige Angaben oder nicht abgestimmte Eingriffe des Kunden oder Dritter entstehen, können dem Kunden nach Aufwand verrechnet werden.
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Support, Wartung und Reaktionszeiten

5.1Die regulären Öffnungszeiten von RM sind Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Geschäftssitz, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5.2Supportleistungen werden im Rahmen des vereinbarten Vertrags und des gebuchten Leistungsumfangs erbracht.
5.3Bei Supportverträgen mit einer Reaktionszeit von vier Stunden gilt diese Frist im Rahmen der im jeweiligen Supportvertrag vereinbarten Servicezeiten. Eine Reaktionszeit bezeichnet die Zeit bis zum Beginn der Bearbeitung beziehungsweise bis zur ersten qualifizierten Reaktion; sie ist nicht automatisch eine Frist zur vollständigen Behebung der Störung.
5.4Bei einem Premium-Supportvertrag gelten die dort ausdrücklich vereinbarten Servicezeiten, Reaktionszeiten, Geräteabdeckungen und Ersatzregelungen. Abweichende Angaben in einem individuellen Vertrag gehen den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB vor.
5.5Eine telefonische Erreichbarkeit ausserhalb der regulären Öffnungszeiten begründet allein keinen Anspruch auf kostenlose Leistungserbringung ausserhalb dieser Zeiten. Es gelten die vereinbarten Vertragsleistungen und Zuschläge.
5.6Wartungsarbeiten, Updates und grössere Systemänderungen können geplante Unterbrüche verursachen. RM informiert den Kunden, soweit dies angemessen und planbar ist.
5.7Eine bestimmte Verfügbarkeit oder ununterbrochene Funktionsfähigkeit wird nur geschuldet, wenn sie im jeweiligen Vertrag ausdrücklich vereinbart ist. Bei vereinbarten Verfügbarkeitswerten müssen deren Berechnung, Servicezeiten und Ausnahmen dem betreffenden Vertrag entnommen werden.
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Preise und Zuschläge

6.1Es gelten die in der Offerte, Auftragsbestätigung oder im jeweiligen Vertrag vereinbarten Preise.
6.2Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt der reguläre Stundenansatz für Dienstleistungen CHF 160.– exklusive Mehrwertsteuer.
6.3Für Arbeiten ausserhalb der regulären Öffnungszeiten gemäss Ziffer 5.1 wird ein Zuschlag von 25 % auf den regulären Stundenansatz erhoben. Der Stundenansatz beträgt damit CHF 200.– exklusive Mehrwertsteuer.
6.4Material, Hardware, Lizenzen, Versand, Fahrtkosten, Fremdleistungen, Mietgeräte und weitere Auslagen werden zusätzlich verrechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Preis enthalten sind.
6.5Arbeiten, die durch Drittanbieter, Internetprovider, Hersteller oder sonstige externe Dienstleister erforderlich werden, können separat verrechnet werden, sofern sie nicht ausdrücklich im Leistungsumfang enthalten sind.
6.6Bei nicht vorhersehbarem Zusatzaufwand informiert RM den Kunden nach Möglichkeit vor der Ausführung über die voraussichtlichen Mehrkosten.
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Rechnungsstellung und Zahlung

7.1Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht.
7.2Bei wiederkehrenden Dienstleistungen oder Supportabonnements können die Gebühren im Voraus für den vereinbarten Zeitraum in Rechnung gestellt werden.
7.3Hardware, Lizenzen, Fremdleistungen und separat beauftragte Arbeiten können gesondert in Rechnung gestellt werden.
7.4Bei Zahlungsverzug kann RM nach erfolgloser Mahnung weitere Leistungen im gesetzlich zulässigen Umfang zurückhalten oder aussetzen, sofern dies unter Berücksichtigung der Umstände und des jeweiligen Vertrags verhältnismässig ist. Gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.
7.5Einwendungen gegen eine Rechnung sind RM möglichst rasch nach Erhalt schriftlich mitzuteilen. Die Pflicht zur Zahlung unbestrittener Beträge bleibt bestehen.
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Abonnements, Laufzeit und Kündigung

8.1Abonnements und wiederkehrende Leistungen werden für die im jeweiligen Vertrag festgelegte Laufzeit abgeschlossen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Vertragsperiode ein Kalenderjahr.
8.2Abonnements verlängern sich automatisch um ein weiteres Kalenderjahr, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden.
8.3Die Kündigung muss schriftlich per Post erfolgen und spätestens am 30. November des laufenden Jahres bei RM eintreffen, damit das Abonnement auf Ende des laufenden Kalenderjahres beendet wird. Eine Kündigung per E-Mail genügt nicht.
8.4Bei verspäteter oder nicht formgerechter Kündigung verlängert sich das Abonnement um ein weiteres Kalenderjahr.
8.5Für unterjährig beginnende Abonnements können die Gebühren für den verbleibenden Zeitraum anteilsmässig berechnet werden, sofern dies im jeweiligen Vertrag vorgesehen ist.
8.6Abweichende Laufzeiten oder Kündigungsbestimmungen in einem individuellen Vertrag gehen dieser Ziffer vor.
8.7Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
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Hardware, Lieferung und Herstellergarantie

9.1Hardwarelieferungen erfolgen gemäss Offerte oder Auftragsbestätigung. Lieferfristen sind verbindlich, sofern sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
9.2Die zweijährige Garantie auf Hardware ist eine Herstellergarantie. Es gelten die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers. RM gewährt keine zusätzliche, eigene zweijährige Herstellergarantie, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
9.3Umfang, Voraussetzungen und Ausschlüsse der Herstellergarantie richten sich nach den Bedingungen des Herstellers. Die Garantie kann insbesondere von der sachgemässen Verwendung, dem Zustand des Geräts und den Vorgaben des Herstellers abhängen.
9.4Im Garantiefall ist das betroffene Gerät RM nach vorgängiger Absprache zu übergeben oder auf Kosten des Kunden einzusenden. Eine Abholung durch RM kann gegen Verrechnung erfolgen.
9.5RM unterstützt den Kunden bei der Abwicklung der Herstellergarantie, soweit dies vereinbart ist. Ob ein Gerät repariert oder ersetzt wird, richtet sich nach den Bedingungen und der Entscheidung des Herstellers.
9.6Eine Datensicherung vor der Übergabe eines Geräts ist gesondert zu beurteilen. Soweit RM die Datensicherung übernimmt, können hierfür Kosten entstehen.
9.7Nach Reparatur oder Austausch kann RM die gesicherten Daten und Programme wieder auf das Gerät übertragen, soweit technisch möglich und vereinbart. Diese Wiederherstellung wird dem Kunden nach Aufwand verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Preis enthalten ist.
9.8Herstellergarantien beschränken keine zwingenden gesetzlichen Rechte des Kunden.
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Datensicherung und Wiederherstellung

10.1Umfang, Häufigkeit, Speicherort, Aufbewahrungsdauer und Wiederherstellungsverfahren einer Datensicherung richten sich nach dem jeweiligen Vertrag.
10.2Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass für seine geschäftskritischen Daten geeignete und ausreichende Datensicherungen bestehen. Beauftragt der Kunde RM mit der Datensicherung, beschränkt sich die Leistung auf den vereinbarten Umfang.
10.3RM setzt im Rahmen der vereinbarten Backup-Leistungen die vereinbarten technischen und organisatorischen Massnahmen ein. Eine Datensicherung stellt keine absolute Garantie gegen Datenverlust, Beschädigung, Cyberangriffe oder technische Ausfälle dar.
10.4Wiederherstellungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können nach Aufwand verrechnet werden.
10.5Der Kunde ist verpflichtet, RM über besondere Anforderungen an Aufbewahrung, Wiederherstellungszeiten und gesetzliche Aufbewahrungspflichten zu informieren.
10.6Bei Beendigung eines Vertrags werden vereinbarte Datensicherungsleistungen beendet, sofern keine Fortführung schriftlich vereinbart wird. Eine Weiterführung von Backups oder eine zusätzliche Aufbewahrung kann gegen Entgelt vereinbart werden.
10.7RM informiert den Kunden über erkennbare wesentliche Probleme bei der Durchführung vereinbarter Datensicherungen, soweit diese im Rahmen der Leistungserbringung festgestellt werden.
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Zugangsdaten, Dokumentation und Kundendaten

11.1RM verwaltet administrative Zugangsdaten im Rahmen des vereinbarten Auftrags und unter Berücksichtigung angemessener Sicherheitsanforderungen.
11.2Die Herausgabe von Zugangsdaten erfolgt nach Prüfung der Berechtigung und in angemessener sicherer Form. Übernimmt der Kunde oder ein Dritter anschliessend Änderungen an Systemen, für die RM nicht verantwortlich ist, kann dies die Support- und Gewährleistungsleistungen von RM beeinflussen. Gesetzliche Haftung bleibt vorbehalten.
11.3RM dokumentiert die im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs erforderlichen Informationen. Umfangreiche Zusatzdokumentationen, Inventarisierungen oder Übergabearbeiten können separat verrechnet werden, sofern sie nicht Vertragsbestandteil sind.
11.4Nach Vertragsende stellt RM die dem Kunden zustehende Dokumentation in angemessenem Umfang zur Verfügung. Zusätzliche Aufbereitungs-, Export- oder Übergabearbeiten können nach vorgängiger Vereinbarung verrechnet werden.
11.5Kundendaten bleiben grundsätzlich dem Kunden zugeordnet. RM erhält nur die Rechte, die zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind.
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Vertraulichkeit und Datenschutz

12.1Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich und verwenden sie nur für die vereinbarten Zwecke.
12.2RM beschränkt den Zugriff auf vertrauliche Informationen und Kundendaten auf Personen, die diesen Zugriff zur Leistungserbringung benötigen.
12.3Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den anwendbaren Datenschutzbestimmungen, insbesondere dem schweizerischen Datenschutzgesetz. Weitere Informationen zur Bearbeitung personenbezogener Daten enthält die separate Datenschutzerklärung von RM.
12.4Soweit RM Personendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet und dafür eine Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung erforderlich ist, schliessen die Parteien eine entsprechende ergänzende Vereinbarung ab.
12.5Die Vertraulichkeitspflichten gelten auch nach Beendigung des Vertrags weiter, soweit die betreffenden Informationen nicht rechtmässig öffentlich bekannt sind oder eine Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist.
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Drittanbieter und externe Dienste

13.1Leistungen von Microsoft, Cloud-Anbietern, Hosting-Providern, Internetprovidern, Hardwareherstellern und sonstigen Drittanbietern unterliegen ergänzend deren jeweiligen Vertrags- und Nutzungsbedingungen.
13.2RM kann die Leistungen externer Anbieter im Rahmen des vereinbarten Auftrags einrichten, verwalten oder koordinieren. Soweit die Leistung von der Verfügbarkeit oder Mitwirkung eines Drittanbieters abhängt, kann RM keine über die eigenen vertraglichen Verpflichtungen hinausgehende Garantie für dessen Leistungen übernehmen.
13.3Kostenänderungen oder Änderungen der Bedingungen eines Drittanbieters können sich auf die Leistungen von RM auswirken. RM informiert den Kunden, soweit solche Änderungen für das Vertragsverhältnis wesentlich sind.
13.4Störungen, die nachweislich ausschliesslich im Verantwortungsbereich eines Drittanbieters liegen, werden von RM im vereinbarten Umfang koordiniert oder bearbeitet. Zusätzlicher Aufwand kann separat verrechnet werden, soweit er nicht im Vertrag enthalten ist.
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Haftung

14.1RM haftet im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch eine schuldhafte Verletzung vertraglicher Pflichten verursacht werden.
14.2Soweit gesetzlich zulässig, haftet RM nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder Betriebsunterbrüche, sofern diese nicht auf einer zwingend haftungsbegründenden Pflichtverletzung beruhen.
14.3Eine vorgängige Wegbedingung der Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
14.4RM haftet nicht für Störungen, Ausfälle oder Schäden, die ausschliesslich durch Umstände ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von RM verursacht werden, soweit RM dafür gesetzlich nicht einzustehen hat. Dazu können beispielsweise Ausfälle von Drittanbietern, Internetprovidern oder Stromversorgern gehören.
14.5Bei Datenverlust beurteilt sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen, dem vereinbarten Leistungsumfang und den konkreten Umständen. Die vereinbarte Datensicherung und die Mitwirkungspflichten des Kunden sind dabei zu berücksichtigen.
14.6Der Kunde informiert RM unverzüglich über erkennbare Schäden und gibt RM Gelegenheit, im Rahmen des Zumutbaren an einer Schadensbegrenzung mitzuwirken.
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Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

15.1Vorbestehende Software, Tools, Vorlagen, Skripte, Methoden und sonstige Arbeitsergebnisse von RM bleiben, soweit nicht anders vereinbart, Eigentum beziehungsweise geistiges Eigentum von RM oder der jeweiligen Rechteinhaber.
15.2Der Kunde erhält an speziell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen die im Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte. Fehlt eine ausdrückliche Regelung, erhält der Kunde ein nicht ausschliessliches Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck, soweit dies rechtlich möglich ist.
15.3Rechte an Software und Leistungen von Drittanbietern richten sich nach den jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen.
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Änderungen von Leistungen und Preisen

16.1Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden zwischen den Parteien abgestimmt.
16.2Bei laufenden Leistungen kann RM notwendige technische Anpassungen vornehmen, sofern dadurch der vereinbarte Leistungsumfang nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
16.3Preisänderungen für laufende Abonnements sind dem Kunden vorgängig in geeigneter schriftlicher Form mitzuteilen. Soweit eine Preisänderung nicht bereits vertraglich vereinbart ist, bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, den Vertrag nach den anwendbaren Vertragsbedingungen zu kündigen.
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Vertragsbeendigung und Übergabe

17.1Nach Vertragsende beendet RM die vereinbarten Leistungen zum vereinbarten Zeitpunkt, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Pflichten und ausdrücklich vereinbarter Übergangsleistungen.
17.2Auf Wunsch des Kunden kann RM eine Übergabe der Dokumentation oder Unterstützung bei einem Anbieterwechsel erbringen. Der zusätzliche Aufwand wird nach vorgängiger Vereinbarung verrechnet.
17.3Eine Fortführung von Backups, Hosting, Monitoring oder anderen wiederkehrenden Leistungen nach Vertragsende bedarf einer gesonderten Vereinbarung und kann kostenpflichtig sein.
17.4Daten und Unterlagen werden im Rahmen der vereinbarten Leistungen und der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten behandelt. Die Löschung oder Rückgabe erfolgt unter Berücksichtigung technischer Möglichkeiten, gesetzlicher Pflichten und bestehender Vereinbarungen.
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Höhere Gewalt

18.1Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung, soweit diese durch Ereignisse verursacht werden, die ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen und trotz angemessener Sorgfalt nicht verhindert werden können.
18.2Die betroffene Partei informiert die andere Partei soweit möglich über das Ereignis und dessen voraussichtliche Auswirkungen. Dauert ein solches Ereignis länger an, stimmen sich die Parteien über das weitere Vorgehen ab.
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Schlussbestimmungen

19.1Änderungen und Ergänzungen individueller Verträge sollen schriftlich festgehalten werden. Für Kündigungen von Abonnements gilt ausdrücklich die Formvorschrift gemäss Ziffer 8.3.
19.2Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden eine rechtlich zulässige Regelung anstreben, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
19.3Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen, soweit gesetzlich zulässig.
19.4Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Zwingende Gerichtsstände, insbesondere zugunsten von Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.
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